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Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen

Iran

Aktualisiert am 24. Apr. 2026

Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen. Es ist aufgrund der volatilen Situation momentan nicht absehbar, wann die konsularischen Dienstleistungen wieder aufgenommen werden. Dennoch werden Anfragen, die per E-Mail an tehran@eda.admin.ch gesendet werden, zu gegebener Zeit beantwortet.

Veröffentlicht am 27. April 2026

Geburt

Die Geburt Ihres Kindes muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.

Findet eine Geburt im Ausland statt, wird die Schweizer Vertretung von den ausländischen Behörden nicht immer informiert. Deshalb müssen Sie ihr die notwendigen Dokumente zustellen. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung der Geburt in ihr Register zuständig.

Fand die Geburt in der Schweiz statt, müssen Sie diese ebenfalls im Auslandschweizerregister eintragen lassen.