Zum Hauptinhalt springen

Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen

Iran

Aktualisiert am 24. Apr. 2026

Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen. Es ist aufgrund der volatilen Situation momentan nicht absehbar, wann die konsularischen Dienstleistungen wieder aufgenommen werden. Dennoch werden Anfragen, die per E-Mail an tehran@eda.admin.ch gesendet werden, zu gegebener Zeit beantwortet.

Veröffentlicht am 27. April 2026

Adoption

Die Adoption Ihres Kindes muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.

Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Anerkennung gemäss Schweizer Recht und die Eintragung der Daten im schweizerischen Personenstandsregister zuständig. Die Schweizer Vertretung nimmt die Eintragung im Auslandschweizerregister vor.

Zu diesem Zweck benötigt Ihre Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente.