Ein im Ausland eingetretener Todesfall muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie der für den Wohnort der verstorbenen Person zuständigen Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Todesurkunde
- Schweizer Identitätsausweise der verstorbenen Person (Pass und Identitätskarte); auf Wunsch der Familienangehörigen werden die entwerteten Dokumente als Andenken zurückgegeben (bitte dies im Voraus erwähnen).
- Adressangaben einer Kontaktperson der Hinterbliebenen
Alle Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde / Shenasnameh / Govahi Veladat, Todesurkunde, Scheidungsurkunde) müssen im Iran von einem offiziellen Übersetzungsbüro in eine Schweizer Landessprache oder English übersetzt und durch das iranische Aussenministerium (MOFA) beglaubigt werden.
Zivilstandsdokumente oder Übersetzungen, die von einer iranischen Auslandsvertretung ausgestellt wurden, können von der Schweizer Vertretung in Teheran nicht überbeglaubigt werden.
Für das persönliche einreichen der Dokumente bei der Schweizer Vertretung in Teheran muss vorgängig per E-Mail tehran@eda.admin.ch ein Termin vereinbart werden.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.