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Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen

Iran

Aktualisiert am 24. Apr. 2026

Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen. Es ist aufgrund der volatilen Situation momentan nicht absehbar, wann die konsularischen Dienstleistungen wieder aufgenommen werden. Dennoch werden Anfragen, die per E-Mail an tehran@eda.admin.ch gesendet werden, zu gegebener Zeit beantwortet.

Veröffentlicht am 27. April 2026

Todesfall

Der Tod einer Schweizerin oder eines Schweizers, ihres Ehegatten bzw. seiner Ehegattin oder ihrer eingetragenen Partnerin bzw. seines eingetragenen Partners muss der Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die verschiedenen Schweizer Register aktualisiert werden können.

Tritt der Todesfall im Ausland ein, übermitteln die ausländischen Behörden die Todesurkunde nicht automatisch der schweizerischen Vertretung. Deshalb müssen Sie ihr die notwendigen Dokumente zustellen. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung des Todesfalls in ihrem Register zuständig.

Stirbt eine im Auslandschweizerregister eingetragene Person in der Schweiz, muss der Todesfall ebenfalls der Schweizer Vertretung gemeldet werden.