Eine im Ausland erfolgte Änderung Ihres Zivilstandes muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Scheidungsurkunde bzw. der Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
- Dokument zur Regelung der elterlichen Sorge für allfällige gemeinsame Kinder, falls nicht in der Scheidungsurkunde bzw. der Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft vermerkt
- Adressänderungen
Alle Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde / Shenasname / Govahi Veladat, Todesurkunde, Scheidungsurkunde) müssen zwingend im Iran durch ein offizielles Übersetzungsbüro in eine Schweizer Landessprache oder Englisch übersetzt und durch das iranische Aussenministerium (MOFA) beglaubigt werden.
Die Beglaubigung des MOFA darf nicht älter als sechs Monate sein.
Zivilstandsdokumente oder eine Übersetzung welche durch eine iranische Auslandsvertretung ausgestellt wurde, können nicht durch die Schweizer Vertretung in Teheran Überbeglaubigt werden.
Für das persönliche Einreichen bei der Schweizer Vertretung in Teheran muss vorgängig per E-Mail tehran@eda.admin.ch ein Termin vereinbart werden.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Nutzen Sie den Online-Schalter, um Kopien der erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Die Schweizer Vertretung prüft dann, ob die Dokumente korrekt sind, und fordert Sie anschliessend auf, die Originaldokumente einzureichen.