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Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen

Iran

Aktualisiert am 24. Apr. 2026

Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen. Es ist aufgrund der volatilen Situation momentan nicht absehbar, wann die konsularischen Dienstleistungen wieder aufgenommen werden. Dennoch werden Anfragen, die per E-Mail an tehran@eda.admin.ch gesendet werden, zu gegebener Zeit beantwortet.

Veröffentlicht am 27. April 2026

Kranken- und Unfallversicherung

Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

Die Krankenversicherung (KV) ist in der Schweiz für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind zudem obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Ausführliche Informationen sowie Kontaktadressen im Zusammenhang mit der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz finden Sie auf den folgenden Websites.

Zahlreiche Länder bieten keinen solchen Versicherungsschutz. Es ist Ihre Aufgabe, sich bei den sozialen Einrichtungen in Ihrem Wohnsitzland zu erkundigen, wo Sie eine Kranken- und Unfallversicherung abschliessen können, die Ihnen den Zugang zur medizinischen Grundversorgung bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall gewährt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Leistungen der Versicherungsgesellschaften in Ihrem Wohnsitzland nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, können Sie sich an eine Schweizer Versicherung wenden, um allfällige Versicherungsleistungen zu ergänzen.

Einige Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten auch Leistungen für Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Ausland an. Für Auskünfte zum Angebot und zu den Beitrittskonditionen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Versicherungen.