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Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen

Iran

Aktualisiert am 27. Apr. 2026

Die schrittweise Wiederaufnahme des Botschaftsbetriebs wird derzeit vorbereitet. An der Schweizer Botschaft in Teheran können aktuell noch keine konsularischen Dienstleistungen, einschliesslich der Visavergabe für die Schweiz und/oder den Schengen-Raum, angeboten werden. Über die Öffnung der Botschaft für den Publikumsverkehr informieren wir zu gegebener Zeit auf dieser Website.

Veröffentlicht am 27. April 2026

Doppelte Staatsbürgerschaft

Seit dem 1. Januar 1992 ist die mehrfache Staatsangehörigkeit gemäss Schweizer Recht ohne Einschränkungen zulässig. Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit unterliegt jedoch der Gesetzgebung des anderen betroffenen Staates.

Personen, die eine andere Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müssen grundsätzlich nicht auf ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verzichten, es sei denn, die Gesetzgebung ihres Herkunftsstaats schreibt für den Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft den Verzicht auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft vor. Die Schweiz erlaubt den Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften ohne Einschränkungen.

Informationen über die Doppelbürgerschaft finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

SEM: Doppelbürger