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Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen

Iran

Aktualisiert am 24. Apr. 2026

Die schweizerische Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen. Es ist aufgrund der volatilen Situation momentan nicht absehbar, wann die konsularischen Dienstleistungen wieder aufgenommen werden. Dennoch werden Anfragen, die per E-Mail an tehran@eda.admin.ch gesendet werden, zu gegebener Zeit beantwortet.

Veröffentlicht am 27. April 2026

Bestätigungen

Sie wurden aufgefordert, sich bei einer Schweizer Vertretung eine Bestätigung – zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihres Eintrags im Auslandschweizerregister – ausstellen zu lassen.

Gemäss der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (V-ASG) sind die Schweizer Vertretungen befugt, Bestätigungen über Tatsachen auszustellen, deren Richtigkeit hinreichend festgestellt ist.

Die Schweizer Vertretungen müssen bei jedem Antrag u. a. prüfen, ob eine örtliche Behörde oder Institution für die Ausstellung des Dokuments zuständig ist und ob Schweizer Interessen tangiert werden.

Die betroffene Schweizer Vertretung behält sich vor, ergänzende Informationen einzuholen und das Ersuchen um eine Bestätigung abzulehnen, wenn das Risiko besteht, dass das Dokument die Souveränität eines anderen Staates verletzt, oder wenn Reputationsrisiken für die Schweiz bestehen.

Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung, V-ASG, SR 195.11)

27. April 2026

Staatsangehörigkeits- und Anmeldebestätigung im Auslandschweizerregister

27. April 2026

Bestätigung eines ausländischen Wohnsitzes

27. April 2026

Handlungsfähigkeitszeugnis

27. April 2026

Tax-free für Touristen

27. April 2026

Weitere Bestätigungen

27. April 2026

Gebühren und Spesen

Gebühren zurzeit nicht verfügbar.